Datenschutz

Datenschutzerklärung

Ergänzung der Satzung des Verein Interessengemeinschaft Pharmabau VIP 3000 e.V. mit der Datenschutzerklärung in Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

§ 16 Datenschutz im Verein

1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins Interessengemeinschaft Pharmabau VIP 3000 e.V. werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des DSGVO und BDSG personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder und Interessenten im Verein genutzt, gespeichert, übermittelt und verändert.

2) Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war;
e) Löschung nach Austritt aus dem Verein;

3) Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern / Interessenten folgende Daten erhoben:
Namen, Vornamen, Titel, Geburts-Datum, Telefon- und Fax-Nr., E-Mailadresse Wohnadresse, Beschäftigung im Unternehmen, Funktion im Unternehmen, Funktion im Verein. Die Daten werden nur vereinsintern verwendet und weitergegeben. Die E-Mails von Interessenten werden nur in einen verdeckten Verteiler aufgenommen um die Mailadressen nicht unnötig zu verbreiten.Der Verein veröffentlicht Daten seiner Mitglieder auf der Homepage, Vereinszeitschrift, Vereins Newsletter und im E-Mail-Verkehr z.B. für Einladungen zur Mitgliederversammlung, Symposien, Vereinsinformationen, technische Informationen usw. Nur, wenn die Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat und das Mitglied nicht widersprochen hat.

4) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

5) Datenschutzbeauftragter
a) Zur Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben des DSGVO wird ein Datenschutzbeauftragter im Verwaltungsrat etabliert. Der § 16 der Satzung wird in der nächsten Mitgliederversammlung am 15.11.2018 verkündet und beschlossen.

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung zum Download.

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Einverständniserklärung

Ja, ich bin damit einverstanden, dass mein Personenprofil im geschützten Bereich der Internetseite www.vip3000.de für alle Mitglieder zugänglich ist. Das Personenprofil dient der Information untereinander und kann nur angesehen werden. Vervielfältigung, Druck und Versand in jedwelcher Form sind nicht gestattet.